E-Mail-Archivierung: Revisionssicher ist nicht gleich rechtskonform
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Zusammenfassung
Von der Pflicht zur Kür oder warum die technische Einführung einer E-Mail-Archivierung heute zwingend geboten, aber nur die halbe Miete ist. Seit 2002 sind Unternehmen im Rahmen der „digitalen Steuerprüfung“ der Finanzbehörden zur veränderungssicheren Archivierung von steuerlich relevanten E-Mails verpflichtet. Tatsächlich haben viele Unternehmen trotz drohender Sanktionen noch keine Lösung zur E-Mail-Archivierung eingeführt. Die Zeit drängt also. Aber wer sich bei der Einführung einer E-Mail-Archivierungslösung auf die Umsetzung der geforderten revisionssicheren Ablage beschränkt, der läuft Gefahr, eine zwar revisionssichere, aber nicht rechtskonforme E-Mail-Archivierung zu betreiben.
- Vollständige Referenz
- BibTeX
Ripper, J.,
(2010).
E-Mail-Archivierung: Revisionssicher ist nicht gleich rechtskonform.
Wirtschaftsinformatik und Management: Vol. 2, No. 6.
Springer.
(S. 44-49).
DOI: 10.1007/BF03250520
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