Sicherstellung der Compliance von Sekundärsystemen bei digitaler Betriebsprüfung
Zusammenfassung
Die Abgabenordnung erlaubt Finanzbehörden bei Außenprüfungen die Einsichtnahme in steuerrelevante Aufzeichnungen, die mit IT-Systemen erstellt wurden. Nach den »Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen« (GDPdU) hat ein Unternehmen nicht nur die Einsichtnahme zu ermöglichen, sondern auch die Daten nach Vorgabe der Betriebsprüfung auszuwerten oder den Finanzbehörden bereitzustellen. Dies betrifft zunehmend Sekundär- und Nebensysteme. Für diese Systeme diskutiert der Beitrag die Problematik der GDPdU-konformen Bereitstellung steuerrelevanter Daten mittels Datenträgerüberlassung.
- Vollständige Referenz
- BibTeX
Klotz, M., Sulk, I. & Wieck, E.,
(2013).
Sicherstellung der Compliance von Sekundärsystemen bei digitaler Betriebsprüfung.
HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik: Vol. 50, No. 1.
Springer.
(S. 61-69).
DOI: 10.1007/BF03340777
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