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dc.contributor.authorBeck, Astrid
dc.contributor.editorBöcker, Heinz-Dieterde_DE
dc.date.accessioned2017-11-22T13:34:35Z
dc.date.available2017-11-22T13:34:35Z
dc.date.issued1995
dc.identifier.isbn3-519-02686-4en_US
dc.identifier.urihttp://dl.gi.de/handle/20.500.12116/6514
dc.description.abstractVerstärkt wird propagiert: die (nicht mehr so ganz) neue EU-Richtlinie zu Bildschirmarbeitsplätzen bietet erweiterte Handlungsmöglichkeiten für die Betriebsräte (DGB Technologieberatung 1993, Wanke et al. 1993, Döbele-Martin, Martin 1993). Doch wie sieht es in der Praxis bei der einer annäherungsweisen Umsetzung und in einer Einigungsstelle tatsächlich aus? Wie schwierig die Umsetzung der EU-Richtlinie und arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in komplexen Software-Systemen tatsächlich ist (Stichworte: technische Probleme, terminliche Restriktionen, ungenügende Kenntnisse der Beteiligten) und wie Betriebsräte bestimmte Mindestpositionen unter widrigen Bedingungen doch durchsetzen können, soll im folgenden Praxisbeispiel geschildert werden. Daran schließen sich Erkenntnisse und Schlußfolgerungen für eine Systementwicklung an, die auf eine höhere Qualität der Anwendungswerkzeuge abzielen.de_DE
dc.language.isode
dc.publisherB.G.Teubnerde_DE
dc.relation.ispartofSoftware-Ergonomie '95: Mensch-Computer-Interaktion. Anwendungsbereiche lernen voneinanderde_DE
dc.titleSW-ergonomische Normen — Versuch einer betrieblichen Umsetzungde_DE
dc.typetalkde_DE
dc.pubPlaceStuttgartde_DE
mci.document.qualityscanocrde_DE
mci.reference.pages75-91de_DE


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